 | Die Eingaben sind stets projektbezogen und die Ergebnisse sind publizierbar.
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 | Ansuchen im Bereich der angewandten Natur- und Umweltforschung sowie des Tierschutzes mit innovativem Ansatz, in sich geschlossener Materie, Erfüllung des wissenschaftlichen Anspruchs und einer Thematik von breiterem Interesse.
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 | Man verspricht sich von den Erkenntnissen der Studien Modellbeispiele (good practices), d.h. nachahmenswerte Aktivitäten, die das Anliegen des Natur- und Umweltschutzes stärken bzw. von Naturschutzwert sind. Darum werden die Ergebnisse auch auf Kosten der Stiftung veröffentlicht.
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 | Die Studien finden geographisch bevorzugt in der Schweiz, in Liechtenstein, Deutschland und Oesterreich statt.
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 | Die Stiftung tritt in der Regel als Alleinfinanzierer der Studien auf. Die finanzielle Obergrenze für einzelne Vorhaben liegt bei der Ermöglichung von Dissertationen, liegt aber in den meisten Fällen darunter.
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 | Die Laufzeiten der Studien betragen maximal drei Jahre.
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 | Die Unterlagen für die Projekteingaben erfüllen das Kriterium einer Projektskizze mit Darlegung des Ziels, der erwarteten Ergebnisse, der Methodik, der Laufzeit, der Kosten. Es wird ein Curricula vitae der SachbearbeiterInnen beigelegt.
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 | Die Projekteingaben haben jeweils spätestens auf den 15.Januar eines Jahres zu erfolgen. Es findet dann eine Vor-Evaluation der Eingabe auf Erfüllung der Formalien und der Qualität statt. Die Endauswahl von derzeit zwei bis drei zu bewilligenden Studien erfolgt in der Stiftungsratssitzung, die in der Regel jeweils im April stattfindet.
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 | Die Beauftragung wird schriftlich erteilt, nach der Abgabe des Manuskriptes wird ein Autorenvertrag unterzeichnet. Das abzugebende Manuskript ist allgemein verständlich geschrieben und ist illustriert (siehe Autoren-Richtlinien).
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 | Generell verlangen wir von den Projektnehmern, dass sie bei mehrjährigen Projekten uns in schriftlicher Form über die Jahresaktivität einen kurzen Zwischenbericht auf Jahresende erstellen.
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